Wir, das sind die FMR Rechtsanwälte, möchten über unsere Marke „Artist to BUSINESS“, die ein Ableger der Grundidee der Facebook-Gruppe „Artists to Business (AtoB)“ ist, jungen Künstlern helfen – ohne hohen finanziellen Aufwand, da dieser am Anfang natürlich ein Problem darstellt – eine hochwertige Rechtsberatung in Anspruch nehmen zu können, damit auch die Erstlingsverträge später keine Bauchschmerzen verursachen. Wir bieten eine kompetente, aber bezahlbare Vertragsprüfung.
Für etablierte Künstler liegt der Vorteil von „Artist to BUSINESS“ woanders. Diese haben bereits mehrere Verlagsverträge und können von den Einnahmen auch gut leben. Problematisch sind hier die Nebenrechte: Verfilmungsrechte, Auslandsrechte, Theaterrechte, Audiorechte, digitale Rechte, Merchandising, Plattenvertrag. Viele Verlage sichern sich diese Rechte mit dem ersten Verlagsvertrag, lassen diese dann aber mehr oder weniger in der Schublade. Absatzbemühungen hinsichtlich Ausland und Film sind Mangelware.
Kleinere und mittelgroße Verlage können über „Artist to BUSINESS“ junge Künstler finden und über das Netzwerk unserer Kanzlei wertvolle Kontakte zu TV- und Filmproduktionen herstellen, um auch die sog. Nebenrechte sinnvoll zu verwerten.